Berufsvorbereitung


An der Schule am Schwanenteich wird der Berufsfrühförderung und Berufsorientierung besondere Bedeutung beigemessen.

Dadurch sollen unsere Jugendlichen auf einen anspruchsvollen Arbeitsmarkt in einer zunehmend globalisierten Welt vorbereitet werden. Damit sie hier bestehen können, sind die Entwicklung von Kompetenzen und eine belastbare allgemeine Grundbildung ebenso unerlässlich wie ein tragfähiges Wertegefüge. Jugendliche mit Förderbedarf brauchen in besonderer Weise ein präzises, aber auch realistisches Bild über Ausbildungs -, Berufs –und Jobmöglichkeiten, die für sie geeignet und angemessen sind.

Anforderungen und Erwartungen, die dieser Bereich auch an unsere Schulabgänger stellt, müssen lange vor dem eigentlichen Schulabschluss vermittelt werden.


Maßnahmenkatalog

- Intensive Vermittlung entsprechender Lerngegenstände aus den praxisrelevanten Fächern (Werken, Technik, Arbeitslehre, Hauswirtschaft)
- Sachgegenstände aus anderen Fächern berufsorientierend aufbereiten, um das erforderliche Umfeld zu schaffen (Deutsch, Mathematik, Sozialkunde usw.)
- Unterrichtsgänge, Betriebsbesichtigungen; Exkursionen, Besuch von Messen und Jobbörsen
- Innerschulische praktische Tätigkeiten bzw. schülerfirmenähnliche Maßnahmen
- Jede Form außerschulischer Praktika
- Festlegung von LEITFÄCHERN für diesen Bereich
- Beginn aller Maßnahmen so früh wie möglich sowie deren Intensivierung ab Klassenstufe 7.

ANSPRECHPARTNER

An unserer Schule hat Frau Diana Martens die Funktion der Berufsberatungslehrerin inne. Mit Umsicht, Engagement und Fachkompetenz organisiert, realisiert, leitet sie alle Praktikumsmaßnahmen und berät in Fragen dazu. Sie stellt auch die entsprechenden partnerschaftlichen Kooperationsbeziehungen her.

GUT ZU WISSEN

Die Teilnahme an Praktika und anderen berufsvorbereitenden Maßnahmen ist für Schüler der Schule am Schwanenteich verpflichtend. Betriebspraktika werden mit einer Note auf dem Zeugnis bewertet. Mit steigender Klassenstufe sind Schüler eigenverantwortlich für die Suche nach angemessenen Praktikumsplätzen. Schülerpraktika unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung.